Der neue Strategische Plan der CBD
Der neue Strategische Plan der CBD
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity CBD) hatte sich 2002 das Ziel gesetzt, den Verlust der Biodiversität bis 2010 signifikant zu verlangsamen. Jetzt, im Jahr der Biodiversität, müssen die 193 Vertragsstaaten zugeben, dass dieses 2010-Ziel bei Weitem nicht erreicht wurde. Da das Ziel bis 2010 angelegt war, stand bei der zehnten Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties COP 10, 18.–29. Oktober 2010 in Nagoya, Japan) an, sich auf neue Ziele für den Zeitraum bis 2020 zu einigen.
Nahezu alle für die Biodiversität gemessenen Indikatoren zeigen eine Zunahme des Verlusts oder ein Ansteigen des Drucks auf die verbleibende Vielfalt an. Die viel gerühmte Ausnahme ist die Zunahme von Schutzgebieten, insbesondere auf dem Festland, in geringerem Maße auch im Meer.
Die nun neu zu definierenden Ziele sollten spezifisch, messbar, ambitioniert, realistisch und mit einem Zeitrahmen versehen sein. Man war sich einig, dass man diesmal konkrete Einzelziele festlegen sollte, nicht nur ein globales Ziel wie 2010. Die vorbereitende Sitzung des wissenschaftlichen Beirats der CBD hatte daher nach vielen Konsultationsprozessen 20 solcher Ziele vorgeschlagen, über die im Verlauf der COP 10 beraten wurde. Entscheidungen in der CBD werden im Konsensprinzip getroffen, d.h., Optionen werden so lange diskutiert, bis eine Kompromisslösung gefunden ist. Darunter leiden bisweilen die Aussagekraft und die Ambitioniertheit.
20 Ziele im Blick
Die Ziele, auf die sich die Staatengemeinschaft in Nagoya geeinigt hat, sind in fünf Hauptüberschriften gegliedert: Biodiversitätsaspekte besser in die Planungen aller Sektoren zu integrieren, die direkten Treiber des Verlustes zu reduzieren, den Zustand der biologischen Vielfalt zu verbessern, die Vorteile der Nutzung der Vielfalt für alle zu erhöhen und die Umsetzung der Ziele durch Fortbildungsmaßnahmen zu erleichtern. Zu den am frühen Morgen des 30. Oktobers nach langen Verhandlungen vereinbarten Zielen gehört, bis 2020 die Werte der Biodiversität in nationale Wirtschaftsbilanzen einzurechnen und in Entwicklungsplanungen zu integrieren. Um Problemen der Umweltverschmutzung, u.a. der Überdüngung, entgegenzuwirken, wurde beschlossen, bis 2020 diese Treiber des Biodiversitätsverlusts auf ein Niveau abzusenken, das nicht schädlich für das Funktionieren von Ökosystemen ist.
Es wurde die Einigung erzielt, den Anteil von Schutzgebieten auf dem Land auf 17% zu erhöhen, auf dem Meer auf 10%. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete sollen nachhaltig bewirtschaftet werden, ebenso soll sämtliche Fischerei bis 2020 nachhaltig sein und keinen nachteiligen Einfluss auf bedrohte Arten und Ökosysteme mehr haben. Der Verlust natürlicher Habitate einschließlich der Wälder soll bis 2020 halbiert bzw. wo immer möglich, zum Stillstand gebracht werden. Die verbesserte Kontrolle der Einschleppung invasiver Arten soll deren schädlichen Einfluss auf lokale Biodiversität begrenzen und die in dieser Hinsicht gefährlichsten Arten sollen wirksam bekämpft werden. Die Vertragsstaaten einigten sich, bis 2020 das Aussterben bedrohter Arten gestoppt und den Erhaltungszustand der am stärksten bedrohten Arten verbessert zu haben. Außerdem sollen mindestens 15 % der zerstörten Ökosysteme wieder restauriert werden, um u.a. den Beitrag zur Kohlenstofffestlegung zu erhöhen. Die Erhaltung der genetischen Vielfalt von Kulturpflanzen und Nutztieren soll bis 2020 ebenfalls gesichert sein. Um weniger entwickelten Ländern zu helfen, diese Ziele umzusetzen, wurden eine verbesserte wissenschaftliche Zusammenarbeit und Technologietransfer vereinbart.
All diese Ziele sind ohne finanziellen Aufwand nicht zu erreichen, daher mussten von den Industriestaaten substanzielle Finanzzusagen gemacht werden, damit die Entwicklungsländer den 20 Zielen zustimmen konnten. Wie bei allen CBD-Vereinbarungen liegt es nun an den einzelnen Vertragsstaaten selbst, wie ernst sie die Umsetzung der 2020-Ziele nehmen und vorantreiben. Einen Sanktionsmechanismus für die Nichterfüllung von Zielen kennt die CBD nicht.
axel.paulsch@ufz.de
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L&M 6 / 2010
Diese Artikel wurden veröffentlicht in Ausgabe L&M 6 / 2010.
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